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Taxes et Frais

Steuern und Gebühren beim Kauf einer Mallorca Immobilie

Beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca fallen Steuern und Gebühren an, die teilweise vom Käufer und teils vom Verkäufer der Immobilie zu entrichten sind. Als Bemessungsgrundlage gilt jeweils der in der Kaufurkunde (Escritura Compraventa) angeführte Kaufpreis der Immobilie.
Hier die Steuern und Abgaben, die beim Kauf, bzw. Verkauf von Mallorca Immobilien anfallen im Einzelnen:

Vom Käufer zu entrichtende Steuern und Abgaben (aktualisiert im März 2013):

1. Immobilien-Erwerbsteuer - hier gibt es zwei Varianten. Der Käufer muss entweder eine Mehrwertsteuer oder eine Grunderwerbssteuer zahlen.

a) Die Mehrwertsteuer (IVA) ist dann fällig, wenn eine Immobilie von einem Unternehmen (Bauträger, Erschließungsträger oder Bauunternehmer) erstmalig verkauft wird. Handelt es sich um ein Baugrundstück, so beträgt die Steuer 21%. Dieser hohe Steuersatz wird erhoben, um Spekulationen mit Bauland weniger attraktiv zu machen.
Handelt es sich um den erstmaligen Verkauf einer Wohnimmobilie, wie einem Einfamilienhaus, einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnung, so kommt seit diesem Jahr (2013) der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 10 % zum Tragen.

b) für den Zweitverkauf bzw. Kauf von Privat einer Immobilie auf Mallorca, ob Grundstück, Haus oder Wohnung ist die Immobilienerwerbssteuer (ITP - impuesto de transmisiones patrimoniales) vom Käufer zu entrichten. Hier gilt seit April 2012 ein gestaffelter Steuersatz wie folgt:

Kaufpreis bis € 400.000.- 8% Grunderwerbssteuer
Kaufpreis von € 400.001.- bis € 600.000.- 9% Grunderwerbssteuer
Kaufpreis ab € 600.001.- 10% Grunderwerbssteuer


2. Immobilien Erwerbskosten - sie setzen sich aus den Kosten für Notar, Grundbucheintragung (Inscripción Registro de la Propiedad),  Gebühren für das Steuerbüro und/oder  Gestoria zusammen. Diese Kosten werden jeweils nach festen Gebührentabellen berechnet. Somit lässt sich kein fester Prozentsatz vom Kaufpreis angeben. In Summe liegen sie in etwa bei 2% des Kaufpreises. 
Gestorias sind Agenturen, bzw. Dienstleistungsbüros zur Erledigung amtlicher Formalitäten. Aber auch Steuerberater nennen sich Gestoria fiscal und Rechtsanwaltbüros sind Gestorias jurídicas. Die Gestoria übernimmt für den Notar die Abwicklung der Kaufurkunde wie z.,B. Eintragung ins Grundbuch usw. und schlägt somit als kleiner Kostenfaktor zu Buche.

Vom Verkäufer zu entrichtende Steuern und Gebühren:
Das spanische Immobiliengesetz sieht vor, dass, falls es nicht ausdrücklich anders vertraglich vereinbart ist, der Verkäufer die gemeindliche Wertzuwachssteuer (impuesto municipal de plusvalia) zu bezahlen hat. Als Bemessungsgrundlage für diese Steuer gilt der Zuwachs des Katasterwertes einer Immobilie zwischen dem Erwerb und dem Wiederverkauf derselben.
Hinweis: Der Käufer einer Mallorca Immobilie sollte darauf achten, dass diese Zahlungspflicht ausdrücklich in der Kaufurkunde erwähnt wird.
Hat der Verkäufer einen Veräußerungsgewinn, so muss er selbstverständlich diesen Gewinn bei der nächsten Einkommensteuererklärung seinem Finanzamt angeben und versteuern.

Weitere wichtige Hinweise finden Sie auf der Seite Mallorca Immobilien kaufen.

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